
Haftungsausschluss
Mit der Zustimmung zu unserem Haftungsausschluss, willigen Kursteilnehmende in folgende Vertragsbedingungen ein:
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§1 Alter von Kursteilnehmenden
Minderjährige Personen (in Deutschland jünger als 18 Jahre) dürfen ausschließlich in Begleitung von Erziehungsberechtigten an den Kursen teilnehmen.
Diese stimmen ihrer vollumfänglichen Haftung bei Kursteilnahme zu.
§2 Haftungsausschluss auf wissenschaftliche Richtigkeit
Kursteilnehmende entbinden die Kursleitung sowie die Betreiber des Veranstaltungsortes von jedweden Richtigkeitsansprüchen auf vermitteltes Wissen. Als traditionelles, nicht standardisiertes Kunsthandwerk werden den Teilnehmenden Informationen über die Seifenmanufaktur vermittelt, welche den eigenen Erfahrungen und dem eigens gesammelten Wissen der Kursleitung entstammen. Die Kursleitungen haben dieses Handwerk autodidaktisch erlernt. Kursteilnehmende werden im Rahmen eines Kurses (sowie hier in den AGB) darauf hingewiesen, dass dieses Wissen keinen Anspruch auf wissenschaftliche Richtigkeit hat.
§3 Haftungsausschluss zu Gefahren und Risiken
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Kursteilnehmende erklären, dass sie als (in Deutschland) volljährige, eigenverantwortliche Personen auf eigene Gefahr an dem Handwerkskurs teilnehmen. Ihnen ist bewusst, dass es bei der Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten zu Verletzungen oder Schäden kommen kann. Sie bestätigen, dass sie für alle von ihnen selbst verursachte Verletzungen und Schäden die Verantwortung übernehme und den Veranstalter von jeglicher Haftung freistellen, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Veranstalter. Sie verpflichten sich, die im Kurs erklärten Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten und etwaige Unverständnisse eigenständig und eigenverantwortlich anzusprechen.
Dies beinhaltet mitunter aber nicht ausschließlich:
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(1) Durch die Rohstoffe können Schäden wie bspw. Verfärbungen an Kleidung oder Schmuck auftreten.
(2) Schmuck im Bereich der Hände und Arme ist grundsätzlich abzulegen.
(3) Im Umgang mit den Rohstoffen sind grundsätzlich eine Schutzbrille sowie Handschuhe zu tragen. Weiter sind die Arme vollständig zu bedecken.
(4) Die Rohstoffe dürfen nicht in Nase oder Mund gelangen.
(5) Beim Anrühren von Natriumhydroxidlauge können schädliche Dämpfe entstehen. Bei diesem Arbeitsschritt ist eine bereitgestellte Atemschutzmaske zu tragen. Teilnehmende verpflichten sich, eigenständig auf eine für sie ausreichende Lüftung der Räumlichkeiten zu achten.
(6) Mobiliar oder kurzfristig zu verlegende Kabel können Stolperfallen darstellen.
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§4 Haftung für verursachte Schäden
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Kursteilnehmende erklären, dass sie für verursachte Schäden an Räumlichkeiten, Mobiliar, Arbeits- Werks- und Rohstoffen sowie an Dritten die volle Haftpflicht übernehmen.
§5 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Gemäß § 276 Abs. 3 BGB kann die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters nicht ausgeschlossen werden.​​
§6 Rechtlicher Änderungsvorbehalt
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Selbstverseift behält sich das Recht vor, Änderungen an ihrem Haftungsausschluss vorzunehmen. Über diese Änderungen werden Kund*innen mit laufenden Vertragsverhältnissen schriftlich informiert und ihnen wird eine ausreichende Frist zur Annahme oder Ablehnung dieser eingeräumt. Bei Ablehnung gelten die alten Bedingungen für das bestehende Vertragsverhältnis.
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§7 Salvatorische Klausel
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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